Kommunales Sturzflut-Risikomanagement der Gemeinde Kirchweidach
Neben Hochwasser, das in Folge von über die Ufer tretenden Fließgewässern entsteht, haben wir in Teilen der Gemeinde Kirchweidach auch immer wieder Probleme mit Sturzfluten.
Unter Sturzfluten versteht man Wasser, das in Folge von Starkregen ins Tal zu einem Gewässer fließt. Aus diesem Grund hat das Ingenieurbüro Aquasoli für unsere Gemeinde ein Sturzfluten-Risikomanagement erarbeitet. Das Konzept wurde durch den Freistaat Bayern gefördert.
Das Ziel des Sturzfluten-Risikomanagement-Konzepts ist es, die Bewusstseinsbildung für die Gefahr von Sturzfluten zu schärfen und Möglichkeiten zur Gefahrenminimierung aufzuzeigen.
Dies beinhaltet folgende Punkte:
Was bedeutet eigentlich HQ oder HN?
Die Bezeichnung steht für eine statistische Ereignisgröße. Zum Beispiel bedeutet ein HQ/HN 100 ein Hochwasser und dessen Auswirkungen, welches sich statistisch alle 100 Jahre ereignet.
Achtung: Das bedeutet aber nicht, dass es so sein muss. Zum Beispiel ein sogenanntes HQ/HN 100 kann sich zweimal kurz hintereinander und dann in unserer Lebenszeitspanne evtl. nicht mehr ereignen.
Vorsorgemaßnahmen
Generelle Hinweise
- Installieren Sie WarnWetter Apps oder informieren Sie sich über Unwetterwarnungen des Deutschen Wetter Dienstes
- Überprüfen Sie so bald wie möglich Ihre Lichtschächte
- Gibt es offene Einlässe bzw. Durchbrüche in den Keller?
- Gibt es Türen im Keller, oder kann an anderen Türen und Fenster Wasser eindringen?
- Sind tiefliegende Türen und Fenster druckwasserdicht?
- Gehen die Türen in Fluchtrichtung auf?
- Können Sie einen Pumpensumpf einbauen?
- In Garagen und Tiefgaragen dürfen keine brennbaren Stoffe lagern.
Lassen Sie sich vom Fachmann in Sachen Haustechnik und Bau beraten und denken Sie bitte auch an eine ausreichende Versicherung (Elementar–Schadensversicherung).
Es ist wichtig, Heizungsanlagen und elektrische Installationen in hochwassergefährdeten Gebieten entsprechend zu sichern. Obergeschosse sind ideal für die Platzierung von Heizungsanlagen und wichtigen elektrischen Komponenten. Im Keller sollten untergeordnete Installationen wie Steckdosen ebenfalls hoch angebracht werden, um Schäden zu vermeiden. Trennschalter für Heizungs- und Stromkreisläufe in gefährdeten Räumen sind ebenfalls ratsam. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, Schäden durch Hochwasser zu minimieren.
Checkliste Grundausrüstung
Sorgen Sie rechtzeitig für eine eigene persönliche Grundausrüstung. Ihre Grundausrüstung sollte mindestens aus den folgenden Gegenständen bestehen:
- Netzunabhängiges Rundfunkgerät (Batterien regelmäßig überprüfen)
- Netzunabhängiges Telefon
- Beleuchtung, Dicke Kerzen, Taschenlampe mit Batterien, Streichhölzer
- Wärmflasche, Wolldecken
- ausreichend warme Bekleidung
- Hausapotheke
- Hygiene (wenn kein Abwasserabfluss möglich)
- Waschschüssel, Toiletteneimer mit Deckel
- Gummistiefel
Verhalten bei Sturzfluten
Verhaltensregeln
- Gehen Sie nicht in Ihren Keller, wenn Wasser eingedrungen ist. Gefahr eines Stromschlags. Schalten Sie den Strom in überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden, sowie in sonstigen feuchten Räumen nicht einfach wieder ein. Es besteht die Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen. Das gleiche gilt, wenn Sie elektrische Geräte, die der Wassereinwirkung ausgesetzt waren, wieder in Betrieb nehmen wollen. Es wird dringen empfohlen, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen! Nehmen Sie Ihre Heizung erst nach der Inspektion durch einen Fachmann in Betrieb!
- Öffnen Sie keine Türen, hinter denen das Wasser steht – Türen können mit großer Wucht aufschlagen und Sie haben nicht ausreichend Kraft, die Türe wieder zu schließen. Wenn das Wasser in die Tiefgarage läuft: Versuchen Sie NICHT das Auto noch herauszufahren! Ihr Auto schwimmt, wenn das Wasser eine bestimmte Höhe erreicht hat und kann dadurch nicht mehr gesteuert werden.
- Auch bei Rückgang des Hochwassers ist aufgrund des noch weiter steigenden Grundwassers eine Überflutungsgefahr gegeben. Kontrollieren Sie deshalb öfters Ihre Kellerräume und treffen Sie Vorsorgemaßnahmen. Erst wenn der Grundwasserspiegel ausreichend abgesenkt ist, ist es sinnvoll, den Keller leer zu pumpen
- Mit dem Auto überflutete und teilüberflutete Straßen meiden, auch wenn noch keine Absperrung erfolgt ist. Der Motor kann Totalschaden erleiden, wenn er Wasser ansaugt!
- Fahren Sie nicht in überflutete Unterführungen! Achtung: Bordelektronik kann ausfallen, somit funktionieren Fensterhebel, Schiebe- und Dachfenster nicht mehr.
- Uferbereiche meiden, da die Gefahr von Uferanbrüchen besteht.
- Wenn Kanalabläufe verstopft sind: beim Freiräumen entsteht ein unglaublicher Sog, der abhängig vom Querschnitt des Rohres ist.
Verhalten im Schadenfall
- Rufen Sie im Schadensfall umgehend die Feuerwehr (112)
- Bedenken Sie bei einem Notruf über das Handy, dass Sie evtl. eine Einsatzzentrale außerhalb unseres Landkreises erreichen.
- Bedenken Sie bitte, dass es bei Unwettereinsätzen zu Verzögerungen bis zum Eintreffen der Feuerwehr kommen kann! Haben Sie beim Anrufen Geduld und legen Sie nicht auf, sondern bleiben Sie in der Warteschleife, bis Ihr Anruf bearbeitet werden kann.
- Machen Sie der Einsatzzentrale präzise Angaben zur Örtlichkeit und zum Schadensfall. Sind Menschen oder Tiere in Gefahr?
- Beim Eintreffen der Feuerwehr, machen Sie sich bemerkbar und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
Hinweise für den Heizungskeller
- Bei Ölschlieren sofort die Feuerwehr verständigen.
- Gleiches gilt, wenn im Keller außer Öl auch andere wassergefährdende Stoffe wie z. B. Pflanzenschutzmittel, Rattengift und ähnliches gelagert wurde, oder wenn ölverschmierter Schlamm möglicherweise nach dem Leerpumpen des Kellers zurückbleibt. Teilen Sie den Einsatzkräften die Existenz von oben genannten Stoffen mit. Dies dient zur Sicherheit der Kräfte, da diese dann einen Atemschutz anlegen.
- Bitte verwenden Sie keine Ölbindemittel ohne Absprache mit der Feuerwehr, es erschwert das Abpumpen und kann Schäden an den Pumpen anrichten. Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung!
Was tun bei Öldämpfen?
- Ausgelaufenes Heizöl verursacht erhebliche Geruchsbelästigungen, die in der Regel jedoch keine gesundheitliche Gefährdung bedeutet. Von einem längeren Aufenthalt in unbelüfteten Räumen, insbesondere Kellerräumen, wird jedoch abgeraten.
- Nicht rauchen, kein offenes Feuer, Lüften mit starkem Luftaustausch.
Hinweise für Gaskunden
Um Schäden zu vermeiden, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um das Eindringen von Wasser in hochwassergefährdete Räume mit Gaszählern, Druckreglern, Gasleitungen und Gasgeräten zu verhindern. Gasbeheizte Wärmeerzeuger in keller- oder hochwassergefährdeten Bereichen sollten außer Betrieb genommen werden. Die Gasleitung muss abgedichtet und der Wärmeerzeuger an einen sicheren Ort gebracht werden. Gegenstände, die die Gasanlage im Hochwasser beschädigen könnten, sollten entfernt oder gesichert werden. Es ist ratsam, die Gasleitungen im gefährdeten Bereich gut zu befestigen und vor Korrosion zu schützen, z.B. durch verzinktes Rohrmaterial oder Schutzanstriche. Nach dem Hochwasser sollten die betroffenen Gasanlagen sorgfältig überprüft werden, idealerweise von Fachbetrieben, um mögliche Schäden festzustellen.
Was Sie noch tun können:
Privater Haus- und Objektschutz
1. Schutz der Kellergeschosse vor Eindringen von Oberflächenwasser
Beim Bau von Gebäuden müssen bestimmte Grundsätze berücksichtigt werden, um das Eindringen von Oberflächenwasser in Kellergeschosse zu verhindern. Es ist normal, dass Wasser bei starkem Regen vorübergehend auf Straßen und Hofflächen stehen bleibt, ohne dass dies ein Problem mit der Kanalisation oder Straßenentwässerung darstellt. Um das Eindringen von Wasser zu verhindern, sollten Lichtschächte so gestaltet sein, dass ihr Rand über das umliegende Gelände oder die Straßenoberkante hinausragt. Nicht überdachte Kelleraußenabgänge können bei Starkregen problematisch sein, da sich hier oft Niederschlagswasser ansammelt. Diese Außenabgänge haben häufig Abläufe, die Niederschlagswasser unter der Bodenplatte des Abgangs in eine Kiesschüttung versickern. Bei Starkregenereignissen wird das einlaufende Wasser nicht mehr aufgenommen. Dies führt dazu, dass das Wasser ansteigt und über die Kelleraußentür in den Keller eindringt.
Ähnliche Probleme können auftreten, wenn der Ablauf des Kelleraußenabgangs zwar an den Kanal angeschlossen ist, aber nicht gegen Rückstau gesichert ist. In diesem Fall kann es passieren, dass bei einem Rückstau im Kanal Wasser aus dem Ablauf gedrückt wird und ebenfalls in den Keller gelangt. Eine Lösung für dieses Problem ist die Überdachung des Kellerabgangs, möglicherweise mit einer Erhöhung der Umwehrung und einer Rückstausicherung des Ablaufs im Kellerabgang.
2. Schutz der Außenwände
Damit kein Wasser durch die Außenwände sickern kann, sollte das Gebäude abgedichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass Hochwasserschutz und Wärmedämmung, bauphysikalisch gesehen, klassische Konfliktpunkte sind. Denn was für den Hochwasserschutz richtig ist (z. B. dichte Materialien, keine Öffnungen) hat für den Wärmeschutz negative Auswirkungen (keine Belüftung, schlechte Wasserdampfdiffusion, gute Wärmeleitfähigkeit = schlechte Wärmedämmwirkung).
Für die Gestaltung des baulichen Hochwasserschutzes müssen jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Im Falle nicht ausreichend abgedichteter Außenwände ist im Gebäude mit durchsickerndem Wasser zu rechnen. Insbesondere Undichtigkeiten im Bereich von Fugen oder Wandanschlüssen können hier zu einem nennenswerten Wasserandrang führen.
3. Rückstau aus dem öffentlichen Kanal
Kanäle, die Schmutz- und Niederschlagswasser abführen, leiten diese Wassermengen normalerweise als drucklose Freispiegelleitung ab. Bei Starkregen vermehrt sich der Zufluss erheblich, dabei entsteht ein Rückstau und ein Wasserdruck bis etwa Straßenoberkante ist möglich.
Die Kellergeschosse liegen in der Regel höher als der Straßenkanal, aber meist unter der Straßenoberkante. Bei einem Stau im Kanal setzt sich dieser Rückstau über die Hausanschlussleitung fort und bewirkt Wasseraustritte aus allen ungesicherten Installationseinrichtungen wie Bodeneinläufe (Gully), Waschbecken, Waschmaschinenabläufen, Bäder und WC´s.
Viele Geschädigte nehmen zunächst an, dass ein Kanal, der einen Rückstau im Keller verursacht, zu klein bemessen sei. Dies ist falsch! Ein Kanal kann nicht nach dem stärksten Regen bemessen werden, der jemals in dem Gebiet auftreten kann. Dies würde zu Kanalgrößen führen, die nicht wirtschaftlich und finanziell realisierbar wären.
Die Kanalisation wird nach einem sogenannten „Berechnungsregen“ bemessen, der gebietsmäßig festgelegt ist. Dieser Berechnungsregen ist ein Starkregen, der aber ein oder mehrere Male im Jahr überschritten werden kann.
Bei der Überschreitung des Berechnungsregens kann der Kanal nicht ablaufen und es entsteht ein Druckabfluss mit dem schon erwähnten Stau und einer Drucklinie bis etwa Straßenoberkante. Dieser kurzzeitige Druckabfluss mit Rückstau ist kein Mangel eines Kanals. Der Kanal ist somit in dieser Art nicht zu klein bemessen.
Aufgrund des oben dargestellten Rückstaus werden Sicherungs- und Schutzmaßnahmen empfohlen. Eine Sicherung der Keller ist mit den heutigen technischen Mitteln einfach und mit geringen Kosten möglich. Die Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den Regelungen in der gemeindlichen Entwässerungssatzung und aus der bereits seit den sechziger Jahren gültigen DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke). Die wichtigsten Vorschriften sind folgende:
Alle Wasserablaufstellen in einem Gebäude oder Grundstück, die unterhalb der Rückstauebene, also in der Regel unter Straßenoberkante liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden. Dies sind Bodeneinläufe (Gully), Waschbecken, Waschmaschinenabläufe u. ä. Die Sicherungen bestehen aus einem Rückstauschieber, der z. B. von Hand zu bedienen ist und immer geschlossen sein muss. Nur bei Abgabe von Abwasser darf der Schieber geöffnet werden und ist anschließend wieder zu verschließen. Es werden auch Rückstaudoppelverschlüsse verwendet, die zusätzlich zu dem Schieber eine Klappe besitzen, die einen selbsttätigen Verschluss bewirkt.
Es gibt aber auch bei verbauten Rückstausicherungen einige Punkte zu beachten:
- Eingebaute Rückstausicherungen müssen gewartet werden. Der Verschluss von Rückstausicherungen, die zum Teil seit zwanzig oder mehr Jahren eingebaut sind und oft nicht gewartet wurden, sind nicht selten undicht und nicht mehr funktionstüchtig und sollten daher überprüft werden.
- Häufig war die Rückstausicherung nicht an der richtigen Stelle angeordnet. Zum Beispiel war zwar der Waschküchenablauf durch eine Rückstausicherung gesichert, aber zwischen dem gesicherten Ablauf und dem Austritt des Kanalhausanschlusses aus dem Keller waren weitere, nicht gesicherte Abläufe (z. B. ein Waschbecken) vorhanden, aus denen dann Wasser ausgetreten ist. In diesen Fällen sind entweder alle Abläufe einzeln zu sichern oder die Rückstausicherung ist so anzuordnen, dass alle Abläufe von ihr erfasst und gesichert werden können.
Die Rückstausicherungen gehören zur Hausinstallation und sind vom Hauseigentümer einzubauen. Wenn diese Rückstausicherungen richtig eingebaut und bedient werden, verhindern sie eine Überflutung des Kellergeschosses aus dem Kanalanschluss.
4. Außenanlagen
Wie auch das Gebäude selbst sind die zugehörigen Außenanlagen hochwassersicher zu planen. Hierunter fallen Gärten, Zuwegungen, Garagen und Stellplätze, Grundstücksumschließungen sowie alle in diesem Bereich befindlichen ober- und unterirdischen Einrichtungen und Installationen.
Für Garagen gelten die gleichen Ausführungsgrundsätze wie für Gebäude. Sie sind vorzugsweise aus wasserbeständigen Baustoffen herzustellen. Elektrische Einrichtungen und Installationen sollten mit ausreichendem Bodenabstand angebracht werden. Hochwassergefährdete Garagen sollten nicht dauerhaft z.B. als Abstellraum benutzt werden.
Mülltonnen sowie andere nicht ausreichend verankerte Gegenstände sind im Hochwasserfall abzusichern.
Nach dem Hochwasser
Prüfen Sie die Gefahren wie zum Beispiel Strom oder Einsturzgefahr. Dokumentieren Sie die Schäden mittels Fotos, Belege und Zeugen. Bewahren Sie die beschäftigten Gegenstände zu Dokumentationszwecken auf. Machen Sie eine Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung.
Einen weiteren interessanten Link zu diesem Thema und zum Hochwasser finden Sie hier.